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EISEN-BÄRLE GmbH&Co.KG
Kinzigstraße 8-10
76646 Bruchsal
Tel: 07251/97650
Fax: 07251/976588
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USt.-Identnr:  DE 263703938
Kommanditgesellschaft, Sitz Bruchsal, Registergericht Mannheim HRA 702270
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Eisen-Bärle Verwaltungs-GmbH, Sitz:  Bruchsal, Registergericht Mannheim HRB 705893

Geschäftsführer

 

 

Dipl.-Kfm. Christian Mergenthaler

Dipl.-Ök. Andrea Mergenthaler

 

Dr. Ulrich Mergenthaler

Dipl.-Inf. Jörg Mergenthaler

 

->tel. 07251/784133
 

Inhaltlich verantwortlich

EISEN-BÄRLE GmbH&Co.KG, Kinzigstraße 8-10, 76646 Bruchsal.



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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

 

 

 

 

 

 

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Leistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers und abweichende Vereinbarungen erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Als Anerkennung gilt weder unser Schweigen auf die Zusendung von Bedingungen noch die Ausführung eines Auftrages durch uns.

 

 

 

 

 

2. Angebot und Lieferumfang

 

 

 

 

 

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn dass wir sie ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnen. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Besteller übernimmt die Verantwortung für die ihm obliegenden Angaben und von ihm zur Verfügung gestellten Teile.

2.2 Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Liefergegenstandes innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen oder den Lieferungsgegenstand geliefert haben.

2.3 Die Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2.4 Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes vor, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert, der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Bestelle zumutbar sind.

2.5 Werden uns, ohne dass uns ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen lassen, sind wir berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Besteller diese Sicherheiten in angemessener Frist nicht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

 

 

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen

 

 

 

 

 

3.1 Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.2 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden von uns nur erfüllungshalber entgegengenommen. Im Falle des Scheck- oder Wechselprotestes können wir Zug um Zug gegen Rückgabe des Schecks oder des Wechsels sofortige Barzahlung verlangen.

3.3 Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Lieferobjekt eingetreten, die aus unserer Sicht das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, haben wir das Recht vom Besteller, erneute Verhandlungen über den Preis zu verlangen.

3.4 Bei Geschäften mit Kaufleuten ist von Nettopreisen (ab Werk) zzgl. der jeweils gültigen MwSt. auszugehen. Für die Preisberechnung sind Maße und Messungen an der Verladestelle verbindlich.

3.5 Die Preise schließen Verpackung-, Fracht- und Transportversicherung nicht mit ein, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

3.6 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB bei Geschäften mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zzgl. eines eventuell sonstigen Verzugsschadens zu fordern, es sei denn, wir w eisen eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach.

3.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.8 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

 

 

 

 

 

4. Lieferzeit

 

 

 

 

 

4.1 Liefertermine oder – die wir nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart haben, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

4.2 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Besteller uns eine angemessene, in aller Regel 14 Tage betragende Nachfrist, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei uns oder auch im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist, zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung bis zu einer Höchstdauer von zwei Wochen. Wir sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren dem Besteller die erforderlichen Informationen zu erteilen und unsere Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

4.4 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.

4.5 Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort durch uns geht die Gefahr auf den Besteller über.

 

 

 

 

 

5. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie

 

 

 

 

 

5.1 Für Mängel der Lieferung- außer bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

a) Für alle Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ab Gefahrübergang. Bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.

b) Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang bei privater Nutzung 12 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

5.2 Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen durch schriftliche Anzeige zu rügen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt Arglist zur Last. Die Frist beginnt mit der Lieferung der Ware an den Besteller.

5.3 Bei Handelsgeschäften mit Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt.

5.4 Transportschäden sind uns unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Besteller mit dem Frachtführer zu regeln. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund usw. in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.

5.5 Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung, es sei denn wir sind aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

5.6 Im Falle der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist.

5.7 Soweit wir eine uns gesetzte, angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder uns die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder von uns verweigert wird, steht dem Besteller, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

5.8 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die entstanden sind infolge ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhaft nicht von uns vorgenommener Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung und natürlicher Abnutzung. Gleiches gilt für beigestellte Teile des Bestellers. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschließteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen worden sind.

5.9 Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigern. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

 

 

 

 

 

6. Haftung

 

 

 

 

 

6.1 Wir haften unbeschadet der Regelungen in IV. und V. dieser Bedingungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch uns oder unserem Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bzgl. Der Waren oder Teile der selben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

6.2 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch soweit die Haftung für unsere gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

6.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchsausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 

 

 

 

7. Eigentumsvorbehalt

 

 

 

 

 

7.1 Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

7.2 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gemäß den §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Besteller durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er uns schon jetzt das Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Besteller hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware unentgeltlich zu verwahren.

7.3 Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang von dem Rest ab; wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der unserem Anteil an dem Miteigentum entspricht.

7.4 Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln, so lange der Kaufgegenstand nicht in sein Eigentum übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

7.5 Wir ermächtigen den Besteller unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Wir werden von unserer Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung an uns anzuzeigen; wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

7.6 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der Besteller hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

7.7 Mit Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens, gerichtlicher oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, erlöscht das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprozess erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls . Dieses gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

7.8 Übersteigen die uns aufgrund des Eigentumsvorbehaltes zustehenden Sicherungen den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 20 Prozent, verpflichten wir uns insoweit, die Sicherungen auf Anforderung freizugeben.

 

 

 

 

 

8. Datenschutz

 

 

 

 

 

Der Besteller erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten über Geschäftsvorfälle bei uns gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes einverstanden.

 

 

 

 

 

9. Gerichtsstand/Erfüllungsort

 

 

 

 

 

9.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Bruchsal.

9.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses ist unser Geschäftssitz in Bruchsal Gerichtsstand, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, den Besteller bei dem Gericht seines Geschäft- bzw. Wohnsitzes zu verklagen.

9.3 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

10. Schlussbestimmung

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Bedingungen im Übrigen nicht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF-Datei.

 

 

 

Januar 2010

Verfahrensverzeichnis für Jedermann

 

 

 

 

 

 

Gemäß § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) machen wir hiermit die Daten nach § 4e Satz 1 Nrn. 1-8 BDSG auf Antrag Jedermann verfügbar.

1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle

Eisen-Bärle GmbH; Fachgroßhandel; Kinzigstraße 8-10, 76646 Bruchsal

2.1 Leiter der verantwortlichen Stelle und der Datenverarbeitung

Dipl. Inf. Jörg Mergenthaler

2.2 Angaben zu dem im Inland ansässigen Vertreter einer außerhalb der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Norwegen und Lichtenstein) gelegenen verantwortlichen Stelle gem. § 1 Abs. 5 Satz 3 BDSG

Trifft nicht zu.

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

siehe 1.

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, - verarbeitung oder -nutzung

Abgeleitet aus der Satzung des Unternehmens ist der Hauptzweck die Abwicklung von Kundenaufträgen. Nebenzwecke sind die Personal-, Lieferantenverwaltung und Interessentenbetreuung.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Die betroffenen Personengruppen ergeben sich aus der Zweckbestimmung
(Nr. 4). Es handelt sich um folgende Datenkategorien (bei allen können
IT-Nutzungsdaten anfallen):
 

Kundenverwaltungsverfahren: Ansprechpartner, Adress-, Vertrags-, Zahlungs-, Steuerungsdaten (z.B. Art und Form der Rechnung)

Lieferantenverwaltungsverfahren: Ansprechpartner, Adress-, Vertrags-, Zahlungs-, Steuerungsdaten (z.B. Art und Form der Bestellung)

Personalverwaltungsverfahren: Adress-, Vertrags-, Zahlungs-, Abrechnungs-, Steuerungsdaten.

Interessentenverwaltungsverfahren: Adressdaten, Produktinteresse
 

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften

interne Stellen

Dienstleister (§ 11 BDSG)

externe Stellen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke

 

 

 

7. Regelfristen für die Löschung von Daten

Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen, satzungsmäßigen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen. Sofern die Daten hiervon nicht betroffen sind, werden sie gelöscht wenn die unter 4. genannten Zwecke entfallen.

8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten

Nicht geplant

 

Verfahrensverzeichnis für Jedermann als PDF-Dat